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Zu den notariellen Aufgaben gehören unter anderem: die Beglaubigung von Unterschriften, die Errichtung von Testamenten, der Abschluss von Verträgen, Beurkundung von Verhandlungen und Auflassung von Grundstücken. Die vorsorgende, planende und (vertrags-) gestaltende Tätigkeit des Notars nennt man Kautelarjurisprudenz. Ausführliche Informationen über den Notar und seine Aufgaben findet man auf der » Homepage der Bundesnotarkammer.
Notarius ist lateinisch und heißt auf deutsch Geschwindschreiber.
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