|
Denn in der Schadensbegrenzung liegt das gemeinsame Interesse von Patienten, Ärzten, Krankenhaus und Versicherern: Für eine überzeugende Beweisführung ist langjährige Erfahrung erforderlich. Wir helfen bei der fundierten Feststellung, ob eine Behandlung ordnungsgemäß verlief, ob Ansprüche bestehen oder nicht. Wir helfen auch bei Fragen der korrekten Einordnung nach dem Schwerbehindertengesetz, bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Ergänzende Informationen: Vorsorge durch Transparenz · Patientenvollmacht
|
|