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Prozessrecht
Die Anschlussberufung - ein stumpfes Schwert Aufsatz aus NJW 2004, 189-191
Die zeitliche Beschränkung ist durch das 1 .Justizmodernisierungsgesetz seit dem 01.09.2004 abgeschwächt worden. Nach wie vor ist die Anschlussberufung aber kein geeignetes "Druckmittel", weil sie auch nach Antragstellung ohne Zustimmung der Gegenseite zurückgenommen werden kann.
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Neue ZPO - Umsetzung in der anwaltlichen Praxis Aufsatz aus NJW 2002, 777-780
Der Beitrag befasst sich mit den "Schaltstellen", wo aufgrund der neuen ZPO Vorsicht geboten ist und welche Maßnahmen möglich sind. hier klicken, um den Beitrag zu lesen
Der Berichterstattervermerk - Regressfalle für den Anwalt Aufsatz aus MDR 2001, 73-75
Auf die Art und Weise der Protokollierung muss nach der neuen ZPO wegen der gesteigerten richterlichen Hinweispflicht besonders geachtet werden.
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Die Zinsbescheinigung - eine Regressfalle Aufsatz aus NJW 1999, 2649-2650
Trotz der verbesserten gesetzlichen Zinsregelung in § 288 BGB müssen bei Verzug höhere Zinsen mit einer vollständigen Bankbescheinigung nachgewiesen werden. Der Beitrag formuliert eine ausreichende Bescheinigung (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 288, Rdnr. 14).
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Es wird alles bestritten Aufsatz aus MDR 1991, 498-499
Der Beitrag ist, obwohl aus dem Jahr 1991 stammend, aktuell wegen der durch die neue ZPO erweiterten richterlichen Hinweispflicht.
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Eine Möglichkeit zur Vereinfachung der Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Leistung Aufsatz aus NJW 1984, 1340-1341
Der Beitrag ist unverändert aktuell. Ein Feststellungsantrag ermöglicht die Zwangsvollstreckung ohne Anerbieten der Gegenleistung. Gleichzeitig ist damit häufig ein Gebührensprung verbunden (vgl. Baumbach-Lauterbach, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 756, Rdnr. 11; Zöller-Stöber, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 756, Rdnr. 9).
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Fristgebundene Beschwerdebegründung im Scheidungsverfahren Aufsatz aus NJW 1980, 2450-2452
Nach Gesetzesänderung nicht mehr aktuell.
Medizinrecht
Behandlungsfehler: Was der Arzt sagen darf
Ärzteblatt 2010; 107(50): A-2529 / B-2197 / C-2153
Viele juristische Auseinandersetzungen ließen sich vermeiden, wenn mehr Ärzte ihren Patienten den Ausgang einer Behandlung erklärten.
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Transparenz als beste Vorsorge - Aufsatz aus Deutsches Ärzteblatt 2005; 102: A 117-118 (Heft 3) Indem der Arzt typische Fehlerquellen umgeht, können langwierige Zivilprozesse vermieden werden. hier klicken, um den Beitrag zu lesen
Die ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen Aufsatz aus NJW 1981, 2489-2493 Die tatsächliche Darstellung und die rechtliche Einordnung sind auch heute noch zutreffend. hier klicken, um den Beitrag zu lesen
Besondere Themen
Rechtsanwalt in Kaliningrad Aufsatz aus AnwBl 1998, 432-433 Die gesetzlichen Arbeitsvoraussetzungen nach russischem Recht für die Tätigkeit als ausländischer Rechtsanwalt und für die Beschäftigung russischer Mitarbeiter. Eine Lizenz des Justizministeriums der RF in Moskau ist seit 1999 aber nicht mehr erforderlich. hier klicken, um den Beitrag zu lesen
Zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Adoption Aufsatz aus FamRZ 1981, 325-326 Nach Gesetzesänderung nicht mehr aktuell.
Rechtsfragen zur Großhandelsstatistik Aufsatz aus Betriebsberater 1978, 1597-1598 Nach Gesetzesänderung nicht mehr aktuell.
Rechtspolitische und verbandspolitische Beiträge
"Anwaltszimmer im Justizzentrum Stendal –
und zwei Stolpersteine"
Landesjustizministerin würdigt Arbeit des örtlichen Anwaltvereins
AnwBl 7/2011, 564
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"Schonungslos über die Probleme gesprochen"
Stellungnahme zum Anwaltstag in Dresden, 2005 in
AnwBl 10/2005, 635
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Beitrag "Die Altmärkische Anwaltsvereinigung" und Grußwort in Remus u. a.
Landgericht Stendal ... nur dem Gesetze unterworfen Festschrift zum 10 Jahrestag der Wiedererrichtung, 2002, 180-182.
Die Altmärkische Anwaltsvereinigung Aufsatz aus AnwBl 1997, 163-164.
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Reform der Prozesskostenhilfe in Familiensachen? Beitrag aus ZRP 1985, 127 Der Beitrag ist unverändert aktuell: In der Diskussion über die Gesamtkosten der staatlichen Prozesskostenhilfe muss stets der Rückfluss durch Ratenzahlung berücksichtigt werden. Der vom Anwalt zu betreibende Aufwand ist gerade in Familiensachen außerordentlich hoch und wird durch die PKH nur unzureichend abgegolten.
Buchbesprechung von Vogel, Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren (Anwaltsschriften, Bd. 3) 1984, aus NJW 1985, S. 961
Das ZPO-Entlastungsgesetz 1983 Aufsatz aus AnwBl 1984, 465-471. Nach Gesetzesänderung nicht mehr aktuell.
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